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Das Immobilienmakler-Lexikon

Antworten auf all Ihre Fragen

Immobilienmaklerin Anja Wolff

Eine Immobilie zu kaufen, zu verkaufen und zu vermieten ist ein großer Schritt. Dazu kommen viele Fragen. Ich habe in meinem Immobilienmakler-Lexikon zusammengetragen, was Klarheit beim Immobilienverkauf schafft. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, schreiben Sie mir gern. Ich antworte schnellstmöglich. Ich freue mich auf Sie! 

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Bei der Immobilienveräußerung geht es um viel Geld. Allein deshalb macht ein versierter Immobilienmakler Sinn, denn er oder sie weiß, wie ein sicherer Verkauf stattfinden kann. Außerdem können mit gelungener Vermarktung höhere Preise als „unter der Hand“ erzielt werden. Meistens zahlt sich der Immobilienmakler schon von daher aus. Die immense Zeitersparnis und das Vorschalten eines professionellen Verhandlungspartner machen außerdem weitere Vorteile aus.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Objekt sind, macht es Sinn einen Immobilienmakler einzuschalten, um Zeit zu sparen und schneller zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Manche Immobilien gehen nicht öffentlich in die Vermarktung, daher lassen Sie Ihre Daten bei Ihrem Immobilienmakler als Suchkunden hinterlegen. Die Aufnahme in die Datenbank ist kostenlos, die Datenschutzverordnungen werden strikt eingehalten.

Eine gute Immobilienmaklerin oder ein guter Immobilienmakler sollte über Wissen, Erfahrungen und Beratungskompetenz verfügen. Außerdem sollte Sie sich auf Sie und Ihre Bedürfnisse einstellen können. Bevor Sie einen Immobilienmakler beauftragen, erkundigen Sie sich über die Arbeitsweise, eine mögliche Verkaufsstrategie und möglichst auch über Referenzen.  All dies erhalten Sie gerne von mir im ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Wie arbeiten Immobilienmakler?
Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?

Immobilienmakler arbeiten nicht alle gleich. Zwar hat sich durch strengere Auflagen bezüglich Aus- und Weiterbildungen einiges getan, aber die Qualität der Arbeit schwankt enorm. Verlassen Sie sich auf die große Zufriedenheit meiner Kunden. Sie können sich auf meinem Anspruch verlassen, erstklassige Arbeit auch über den üblichen Rahmen hinaus zu leisten. Jahrzehntelange Erfahrungen als Immobilienmakler und ein hohes Maß an Wissen, wie Werbung richtig geht stelle ich Ihnen gerne zu Diensten. Ich begleite Sie bei allen Belangen, die rund um den Umzug, die Renovierung und Sanierung der alten oder neuen Immobilie entstehen. Wie das in Ihrem Fall am besten geht, erläutere ich gerne bei einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Was ist ein Immobilienmakler?

Der Beruf eines Immobilienmaklers bedeutet, im Auftrag von Haus- oder Wohnungsbesitzern Käufer oder Mieter für Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zu finden. Konkreter ausgedrückt bedeutet dies, dass ein qualifizierter Immobilienmakler Sie in allen Fragen zu Immobilien berät. In meinem Fall beinhaltet dies sogar Fragen rund um die Sanierung/Renovierung der Immobilie.  Alle Aufgaben rund um Vermarktung, Verkauf sowie Vermietung übernimmt der Immobilienmakler.  Eine guter Immobilienmakler sorgt für Sicherheit und Verkaufserfolg – bei immenser Zeitersparnis.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein guter Immobilienmakler sorgt für Sicherheit und Verkaufserfolg – bei immenser Zeitersparnis. Der Beruf eines Immobilienmaklers bedeutet, im Auftrag von Haus- oder Wohnungsbesitzern Käufer oder Mieter für Grundstücke, Häuser oder Wohnungen zu finden. Konkreter ausgedrückt bedeutet dies, dass ein qualifizierter Immobilienmakler Sie in allen Fragen zu Immobilien berät. In meinem Fall beinhaltet dies sogar Fragen rund um die Sanierung/Renovierung der Immobilie. Alle Aufgaben rund um Vermarktung, Verkauf sowie Vermietung übernimmt der Immobilienmakler.

Wie kann ich meine Immobilien alleine verkaufen?

Natürlich ist es möglich, seine Immobilie alleine zu verkaufen. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit dafür einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit haben. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Grundsätzlich ist dies möglich.  Es ergeben sich aber in Zeiten von Internet-Vermarktung mit der einhergehenden Transparenz und Reichweite daraus eher Nachteile als Vorteile für den Verkäufer.   Empfehlenswert ist ein Makleralleinauftrag. Denn ein allein beauftragter Immobilienmakler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist so in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Wenn ein einziger Immobilienmakler die Vermarktung einer Immobilie übernimmt, spricht man von einem Makleralleinauftrag. Der Vorteil für Sie ist ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement.

Was braucht man für einen Immobilienverkauf?

Je nach Art der Immobilie benötigen Sie für den Immobilienverkauf unterschiedliche Unterlagen. Bei einer privat genutzten Immobilie brauchen Sie den Energieausweis, die Flurkarte, den Grundbuchauszug und den Grundriss. Die meisten davon beschafft Ihr Immobilienmakler.

Informationen zu durchgeführten Sanierungen und Beschaffenheit des Hauses helfen, den genauen Wert zu bestimmen. Außerdem kann das Objekt mit all seinen Vorteilen besser vermarktet werden.

Wann sollte ich meine Immobilie verkaufen?

In der Regel sollte man die eigenbewohnte Immobilie verkaufen, wenn persönliche Gründe (z. B. Umzug, Erbschaft, Hausverkauf nach Scheidung, etc.) dafür sprechen. Wirtschaftlich gesehen ist ein Verkaufszeitpunkt günstig, wenn sich die Immobilienpreise wie derzeit auf einem „zyklischen Hoch“ befinden.

Bei Kapitalanlagen greifen andere, sehr individuelle Überlegungen, wie zum Beispiel die Dauer, die Ihre Kapitalanlage in Ihrem Besitz ist. Gerne berate ich Sie individuell in einem kostenlosen und unverbindlichen Termin.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Wie kann ich einen Energieausweis erhalten?

Energieausweise werden von speziell ausgebildeten Energieberatern erstellt. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Immobilienmakler kann ich einen Energieausweis erstellen lassen. Alternativ kann man den lokalen Schornsteinfeger befragen, der häufig über eine entsprechende Ausbildung verfügt.

Welche Besonderheiten sind bei dem Verkauf einer vermieteten Immobilie zu beachten?

Grundsätzlich hat der Verkauf einer Immobilie keine Auswirkungen auf einen bestehenden Mietvertrag. Der Käufer ist dazu verpflichtet, in den bestehenden Mietvertrag zu unveränderten Konditionen einzutreten. Allerdings kann der Käufer Eigenbedarf anmelden. Der Mieter muss dann zu einer gesetzlich geregelten Frist ausziehen.

Wieviel ist meine Immobilie wert?

Grundsätzlich kann der Immobilienwert nicht pauschalisiert werden. Auch online Rechner geben nur ganz grobe Anhaltspunkte. Der Wert einer Immobilie hängt von sehr vielen Faktoren ab, wie z. B. Lage, Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Ausstattung, sowie die aktuelle Situation vor Ort auf dem Immobilienmarkt. Vereinbaren Sie mit mir eine kostenlose Wertermittlung auf Sachverständigenverfahren plus Marktpreiseinschätzung, damit Sie eine genaue Einwertung erhalten.

Wie erfolgt die Ermittlung des Verkaufspreises einer Immobilie?
Wie wird eine Immobilie bewertet?

Als freie Sachverständige für Immobilienbewertung erhebe ich die Daten im Dialog mit Ihnen und mit einer Vorortbesichtigung. Idealerweise sichte ich die Grundrisse, den Energieausweis (soweit vorhanden) und eine Liste mit erfolgten Sanierungen/Renovierungen. Letzteres können Sie mit Ihrem Immobilienmakler aber auch gemeinsam erstellen. Die daraus resultierenden Berechnungen plus einer Marktpreiseinschätzung erhalten Sie von mir kostenlos und unverbindlich.

Immobilienkauf: Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Über BAFA gibt es verschiedenste Fördermöglichkeiten für den Neubau, den Kauf und die Sanierung/Modernisierung von Immobilien. In den meisten Fällen umfassen diese Förderungen Zuschüsse und Zinsvergünstigungen. Außerdem geben manchmal noch die Kommunen/Gemeinden Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen.

Da es eine Vielzahl von verschiedenen Programmen und Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen gibt, wird mit einer Energieberatung von einem versierten Energieberater empfohlen. Auch diese werden von den meisten Gemeinden bezuschusst. Sowohl im Lahn-Dill-Kreis auch als Landkreis Gießen werden diese Bezuschussungen gegeben. Sprechen Sie auch Ihre Finanzierer/Banken auf mögliche Fördermittel an.

Was ist ein Exposé?

Das Exposé ist das „Verkaufsdokument“ der Immobilie, also wie eine Werbung mit hohem Informationsgehalt. Daher sollte es professionell und ansprechend gestaltet sein. Es sollte möglichst viele Fragen beantworten, sodass es die passenden Interessenten anspricht, aber auch neugierig auf das Objekt machen. Denn das Exposé wird vor dem ersten Besichtigungstermin versandt. Optimal ist, wenn Ihr Immobilienmakler auch ein Profi aus der Werbung ist. Mit über 25 Jahren Erfahrung in Werbung und Marketing weiß ich, wie ich Ihre Immobilie wertschätzend und attraktiv vermarkte.

Was ist eine Courtage?

Courtage ist gleichbedeutend zu Vermittlungsprovision. In aller Regel zahlt ein Kunde dem Immobilienmakler Courtage = Vermittlungsprovision für die verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit. Meist ist dies ein Prozentsatz der Summe, die der Kunde dem Verkäufer zahlt. Bei Vermietung sind dies zwei Monatsnettomieten also der Kaltmiete zuzüglich Mehrwertsteuer.   Die Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig. Also nur, wenn es zu einem vollständigen Vertragsabschluss kommt und dies auch durch das aktive Zutun des Immobilienmaklers erreicht wurde.

Wie hoch ist die Courtage?
Wie berechnet man die Courtage?

Wer zahlt den Immobilienmakler?
Muss ich als Verkäufer/Eigentümer den Makler bezahlen?

Die Courtage für eine Kaufimmobilie beträgt 6% plus Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Diese wird nach der neuen gesetzlichen Bestimmung je nach Vermarktungsart zwischen Käufer und Verkäufer fair geteilt. Bei Einzelfällen macht es Sinn für die Verkäufer, die Courtage komplett zu übernehmen, in manchen Fällen (zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern) ist es gesetzlich vorgesehen, dass die Courtage komplett vom Verkäufer übernommen wird. Lassen Sie sich dazu von mir individuell, kostenlos und unverbindlich beraten.

Bei einer Vermietung einer Wohnimmobilie werden zwei Monatsmieten kalt plus Mehrwertsteuer veranschlagt.

Was kostet ein Immobilienmakler bei einer Wohnungssuche?

Gerne nehme ich Sie kostenlos und unverbindlich in meine Suchkundenkartei auf. Soll ich in Ihrem Auftrag gezielt auf die Suche gehen? Das ist auch kein Problem. In dem Fall werden für ein Mietobjekt zwei Monatsmieten kalt zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Bei Kaufimmobilien fallen die gesetzlich geregelten 3% plus Mehrwertsteuer des Kaufpreises für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser an. Wenn Sie eine aktive Suche von mir für Ihre Wunschkaufimmobilie wünschen, inkl. Betreuung von Sanierungen/Modernisierungen und Umzug, ist dies aufgrund meiner Vernetzung mit lokalen Unternehmen auch möglich. In diesem Fall sprechen Sie mich gerne direkt an.

Wann bezahlt man die Courtage?

Erst wenn Sie 100 Prozent zufrieden sind und ein erfolgreiches Ergebnis erzielt ist, erziele ich meinen Verdienst. So erhalten Sie die maßgeschneiderte Lösung, die Sie sicher und schnell an Ihr Ziel bringt – ganz ohne wirtschaftliches Risiko. Denn die Courtage ist komplett erfolgsabhängig.

Wie und wann werden Besichtigungstermine vereinbart?

Besichtigungstermine werden bei AW Immobilienmakler ausschließlich mit bonitätsgeprüften Kunden durchgeführt. Denn dies führt für alle zu größerer Planungssicherheit und hat somit für Käufer und Verkäufer Vorteile. Termine werden in mit den Eigentümern bzw. derzeitigen Mietern eingerichtet. Die Eigentümer müssen bei der Besichtigung nicht anwesend sein, oftmals ist das sogar von Vorteil. Zu jedem individuellen Besichtigungstermin werden gedruckte Exposés an die Interessenten ausgehändigt. So entsteht von Anfang an eine höhere Wertigkeit Ihrer Immobilie durch die professionelle Aufbereitung von Ihrem Immobilienmakler.

Mit welchen Kosten muss der Verkäufer beim Hausverkauf rechnen?

Seit dem 01.05.2014 ist ein Energieausweis beim Immobilienverkauf und auch bei der Immobilienvermietung gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten liegen je nach der benötigten Art des Energieausweises zwischen 80 € und 500 €. Bei Beauftragung von AW Immobilienmakler für einen Immobilienverkauf kümmern uns um die Erstellung des Energieausweises.

Notargebühren:
Die Kosten für den notariellen Kaufvertrag selbst werden von den Käufern übernommen. Die Immobilienverkäufer kommen lediglich für die Löschung von Rechten Dritter auf. Hierfür gibt es feststehende Berechnungssätze, die für alle Notare gleichermaßen gelten.

Wertgutachten:
Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Immobilien-Gutachter liegen z. B. bei einem Verkehrswert einer Immobilie in Höhe von 300.000 € bei rund 1.700 €. Eine Wertermittlung nach Sachverständigenverfahren ist für den Verkäufer bei AW Immobilienmakler kostenlos.

Courtage:

Für die umfassenden Leistungen Ihrer Immobilienmaklerin werden nach den gesetzlichen Vorgaben Courtage erhoben. Die Höhe dieser richtet sich prozentual nach dem Verkaufserlös. S. Courtage

Spekulationssteuer:

Diese fällt unter bestimmten Voraussetzungen für den Gewinn aus Ihrer Immobilienvermarktung an.

Was ist die Spekulationssteuer?

Spekulationssteuer wird auf den Gewinn des Immobilienverkaufs fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung veräußert wird. Ausnahme: Sie die Immobilie in den vorangegangenen mindestens 2 Jahren selbst bewohnt. Die Höhe der Steuer bemisst sich am persönlichen Steuersatz. Daher sollte der voraussichtlich zu erzielende Marktpreis mit dem Steuerberater besprochen werden, um eine steuerliche Optimierung vorzunehmen.

Mit welchen Kosten muss der Käufer beim Immobilienkauf rechnen?

Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Courtage, Kosten für Eintragung ins Grundbuch:

Für die umfassenden Leistungen Ihres Immobilienmaklers werden nach den gesetzlichen Vorgaben Courtage erhoben. Die Höhe dieser richtet sich prozentual nach dem Verkaufserlös und nach  Art des Objekts. S. Courtage

Im Regelfall liegen die oben genannten Kostenblöcke bei rund 11% des Kaufpreises und sollten im Idealfall der Mindestbetrag des Eigenkapitals sein, um eine gute Finanzierung zu gewährleisten.

Was muss ich bei der Übergabe bei einer Vermietung beachten?

Für ein vermietetes Objekt gehören die Zählerstände Strom, Wasser, Gas in ein schriftliches Übergabeprotokoll. Außerdem werden mögliche Abweichungen festgehalten, die während der letzten Mietperiode verursacht wurden. Mit anderen Worten werden Abweichungen vom Einzugsübergabeprotokoll dokumentiert. Zum Beispiel Kratzer im Boden, Macken in Türzargen oder ähnliches. Dies kann auch mit Fotos unterstützt werden, um etwaige Ansprüche des Vermieters an den Mieter abzusichern.

Was muss ich bei der Übergabe bei einem Kauf/Verkauf einer Immobilie beachten?

Bei einem Verkauf wird nach der Freigabe des Notars die Immobilie an den Käufer übergeben. Hier wird gemeinsam mit dem Verkäufer und Käufer ein Termin vereinbart. Bei diesem Termin werden sämtliche Schlüssel, Objekt- und Versicherungsunterlagen sowie der Energieausweis an den Käufer übergeben.  Dies wird schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dokumentiert werden ebenso werden die Zählerstände wie z. B. Strom, Wasser und Gas. Das Heizöl im Tank geht, sofern nicht anders im Notarvertrag festgehalten, unabhängig vom der verbleibenden Menge in den Besitz der neuen Eigentümer über.

Immobilie vermieten. Was gilt es zu beachten?

Bei der Vermietung einer Wohnimmobilie stehen einige Aufgaben an:

  • Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter. Grundlage hierfür ist die Abrechnung der Hausverwaltung, falls es diese gibt.
  • Angabe der Einnahmen in der Steuermitteilung
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen bei Gemeinschaftseigentum
  • Verantwortung für Pflege und Instandhaltung
  • Mieterwechsel und damit verbundene Renovierung
  • Festlegung des Mietpreises. Hier ist häufig zu empfehlen einen Mietpreis zu nehmen, der eine langfristige Bindung der Mieter unterstützt. Mietpreiserhöhungen sollten bei Objekten für die kein Mietspiegel vorliegt, bereits vordefiniert werden (s. Mietvertrag)
  • Es gibt sehr unterschiedliche mögliche Mietverträge. Manche sind Mieter-freundlicher, manche Vermieter-freundlicher. Es gibt Indexmietverträge, Staffelmietverträge, Mietverträge für möblierte oder teilmöblierten Wohnraum. Bei Letzterem sind zeitliche Begrenzungen möglich. Fragen, ob Haustiere erlaubt sind, welche Reinigungspflichten auf den Mieter umgelegt sind und einige andere sollten im Vorfeld geklärt sein.
  • Bewerbung Ihres Angebots, gute Präsentation der Immobilie um die richtigen Käufer anzuziehen.
  • Vorselektion und Prüfung Ihrer Mieter
  • Abhalten von Besichtigungsterminen
  • Wohnungsübergabe inkl. Übergabeprotokoll

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Als Immobilienmakler bin ich in diesem Themengebiet Profi.

Möbliertes oder teilmöbliertes Wohnen

Eine möblierte Wohnung zu mieten heißt, dass man mehr als einen Einrichtungsgegenstand erwarten kann. Nach dem vertraglich bestimmten Umfang – „vollmöbliert“ oder „teilmöbliert“ – gehören auch Schränke, Regale, Betten, Tische und Stühle dazu. Die genaue Unterscheidung, ob eine Immobilie teilmöbliert oder vollmöbliert ist, wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich ausgelegt. Hausrat ist von der Möblierung gesondert zu betrachten,

Mieter haben einen Anspruch darauf in der Wohnung nicht nur die vertraglich vereinbarte Ausstattung vorzufinden. Sondern auch, dass diese funktionsfähig ist und bleibt. Besonderheiten gibt es bei der Kündigungsmöglichkeit, wenn die möblierte Wohnung eine Einliegerwohnung ist. Ihre Immobilienmaklerin Anja Wolff berät Sie gerne.

Was ist ein Indexmietvertrag?

Hier werden Mietpreiserhöhungen über den Verbraucherpreisindex definiert. Das bedeutet, dass die Miete parallel zu den Lebenshaltungskosten, die durch das Statistische Bundesamt im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, erhöht wird. Vor- und Nachteile für Sie als Vermieter erklärt Ihnen Ihre Immobilienmaklerin Anja Wolff in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Weitere Informationen unter https://www.hausundgrund.de/indexmietvertrag

Was ist ein Staffelmietvertrag?

Bei einer Staffelmiete ist im Mietvertrag die regelmäßige Mieterhöhung vordefiniert. Die Staffeln dürfen zwar über der ortsüblichen Vergleichsmiete und oberhalb der Kappungsgrenze liegen, allerdings gilt auch hier die Mietpreisbremse.

Was ist die Mietpreisbremse?

Laut Mietpreisbremse dürfen Wohnimmobilien nicht höher als 10% über dem Mietspiegel aufgeführten Preisen liegen. Wenn kein Mietspiegel in Ihrer Gemeinde vorliegt, kann Ihr Immobilienmakler Anja Wolff Ihnen den Durchschnittsmietpreis ermitteln und mit Ihnen den idealen Mietpreis für Ihr Objekt abgleichen.

Was ist das Bestellerprinzip?
Was bedeutet Bestellerprinzip?

Das 2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip regelt die provisionsfreie Vermittlung von vermieteten Wohnimmobilien. Es besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Immobilienmakler mit der Immobilienvermarktung beauftragt, also bestellt hat.

Das Bestellerprinzip gilt nur für Vermietung und auch nur im Wohnbereich.

Wer erstellt den Mietvertrag?

Dies liegt grundsätzlich beim Vermieter, bzw. Ihr beauftragter Immobilienmakler. Da es sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt (s. Indexmietvertrag oder Staffelmietvertrag), steht Ihnen Ihr Immobilienmakler Anja Wolff in einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Seite.

Was ist Home Staging?

Home Staging ist das professionelle Einrichten und Gestalten von Immobilien zur Verkaufsförderung. Es ist also eine Möglichkeit, bei der Immobilienvermarktung eine höhere Wertigkeit zu erzielen. Hierbei werden vor allem Möbel, Farben, Dekoration und Licht genutzt. Schließlich sind Immobilienkäufe häufig auch von irrationalen Faktoren beeinflusst – Gemütlichkeit und das Ausmalen eines Lebens in der neuen Immobilie gehören dazu. Dabei helfen kleine Dinge, wie der aufgeräumte und saubere Zustand, für ausreichend Beleuchtung sorgen – aber auch in größerem Umfang kann diese Maßnahme sich auszahlen. Die optimale Immobilienvermarktung ist ein individuelles Konzept, welches in Abstimmung mit Ihnen von Ihrer Immobilienmaklerin erstellt wird.

Was ist ein Secret Sale?

Secret Sale bedeutet, dass die Immobilienvermarktung der Immobilie „geheim“ läuft. Es werden also keine Bilder und weitere Informationen, durch die sich Ihre Immobilie zuordnen lässt, veröffentlicht. Die Art der Immobilienvermarktung ist jedoch nicht für jede Zielsetzung sinnvoll. Dies wird von Ihrem Immobilienmakler mit Ihnen gemeinsam abgewogen und in geeigneten Fällen angewendet.

Was ist ein Teilverkauf?

Ein prozentualer Teil des Hauses wird verkauft (also kein Zimmer oder eine Etage) und somit Geld freigesetzt. Denn manche Immobilienbesitzern im Seniorenalter erleben, dass ihr Kapital im eigenen Haus wortwörtlich festgemauert ist. Um aus dieser Immobilie frei verfügbare Mittel zu generieren und trotzdem noch im geliebten Haus zu verbleiben ist das Ziel dieser Lösung. Zukünftige Sanierungskosten liegen auch zukünftig vollverantwortlich beim derzeitigen Eigentümer. Eine Alternative stellt hierzu der Verkauf mit Nießbrauchrecht.

Was ist eine Leibrente?

Bei der klassischen Immobilien Leibrente oder auch Immobilienrente genannt, verkaufen die Eigentümer ihre Immobilie und bekommen von dem neuen Eigentümer dafür monatliche Rentenzahlungen bis zu ihrem Tod, also eine lebenslange Zahlung. Der Eigentümer der Immobilie wechselt. In § 759 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Leibrente gesetzlich geregelt. Sofern es vertraglich nicht anders geregelt ist, kommt der Käufer nach Vertragsabschluss für die Instandhaltung der Immobilie auf. So muss dieser sowohl die Umsetzung von Reparaturen und Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen in die Wege leiten sowie auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Die Entscheidung, welche Sanierungsmaßnahmen wann in welcher Form ausgeführt werden, liegt dann bei den neuen Eigentümern.

Was bedeutet Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein nicht vererbbares und unverkäufliches Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört. Sie können in dieser Form Ihre Immobile verkaufen, aber dort wohnen bleiben. Dieses Nutzungsrecht lässt sich weder vererben noch verkaufen. Es endet mit dem Tod des Nießbrauchers.

Der Nießbrauch ist ein beliebtes Gestaltungsmittel bei der Überlassung von Immobilien im Familienkreis, aber auch in anderen Konstellationen möglicherweise sinnvoll.

Für eine umfassende Beratung steht Ihnen Ihr Immobilienmakler Anja Wolff sehr gerne zur Verfügung.

Das Immobilienmakler-Lexikon hilft Ihnen den Weg in Ihr neues Zuhause zu finden

Ihr Weg in Ihr neues Zuhause!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten, so dass Ihrem Schlüssel zum Glück nichts mehr im Wege steht. Offen gebliebene Fragen beantworte ich Ihnen sehr gern.

Ihr Immobilienmakler Anja Wolff